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Münster, 7. Juli 2011  

Heimbewohner müssen schriftlich einwilligen

Caritas begrüßt Urteil des Sozialgerichts Münster

Münster (cpm). In einer Entscheidung vom 24. Juni 2011 (Az: S 6 P 14/11) hat das Sozialgericht in Münster geurteilt, dass pflegebedürftige Menschen in Altenheimen nur dann vom MDK untersucht werden dürfen, wenn sie vorher rechtswirksam schriftlich in die Maßnahmen eingewilligt haben. Bei der bisherigen Praxis, im Rahmen von Transparenzprüfungen Bewohner ohne wirksame Einverständniserklärung in Augenschein zu nehmen, handele es sich um eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, so das Gericht.

"Diese Entscheidung stärkt wirkungsvoll die Rechte pflegebedürftiger Menschen im Rahmen von Qualitätsprüfungen", stellt Heinz-Josef Kessmann, Diözesancaritasdirektor, zufrieden fest. Es müsse das Anliegen der Caritas sein, bei allen berechtigten Forderungen nach Transparenz und Qualität immer zuvörderst die Rechte der Betroffenen im Blick zu behalten, so Kessmann.

Auch wenn diese Vorgabe des Sozialgerichts für die MDK-Prüfer einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet, da die Einwilligung vor den Maßnahmen eingeholt werden müssen, muss der MDK sich auch an Recht und Gesetz halten, stellt Dominique Hopfenzitz, Rechtsanwalt beim Caritasverband für die Diözese Münster e. V. und Vertreter der Einrichtung im Gerichtsverfahren fest. "Besonders pikant ist, dass das Gericht in dem Urteil festgestellt hat, dass der MDK seine Aufklärungsmaßnahmen nicht dokumentiert hat", äußert Hopfenzitz. Dies sei deswegen von besonderer Bedeutung, weil gerade mangelnde Dokumentation einer der Hauptvorwürfe des MDK in solchen Qualitätsprüfungsverfahren gegenüber den Einrichtungen sei, so Hopfenzitz.

Die Caritasvertreter gehen davon aus, dass die unterlegenen Pflegekassen auch in diesem Verfahren wieder den Weg zum Landessozialgericht beschreiten werden. "Wir hätten uns gewünscht, dass hier die Kassen endlich einmal den Schritt der Sprungrevision zum Bundessozialgericht gegangen wären", so Hopfenzitz. Eine schnelle höchstrichterliche Klärung aller rechtlicher Ungereimtheiten läge nämlich im Interesse der Pflegebedürftigen, der Pflegeeinrichtungen und der beitragszahlenden Pflegekassenmitglieder. Aber man habe den Eindruck, dass die Kassen eher an einer Verschleppung, als an einer ernsthaften Klärung der anstehenden Fragen interessiert seien.