Für die Pflegeleistungen übernehmen die Pflegekassen folgende monatliche Höchstbeträge:
Pflegestufe I - 1.023,00 Euro
Pflegestufe II - 1.279,00 Euro
Pflegestufe III - 1.510,00 Euro
Da die Pflegesätze in der Regel diese Sätze übersteigen, zahlt der Pflegebedürftige die nicht gedeckten Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Heimbewohner selbst zu tragen. Gleiches gilt für die Investitionskosten.
Reicht das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht aus, um den Heimplatz voll zu bezahlen, kann Sozialhilfe (als Hilfe zur Pflege) beantragt werden.
Zur Deckung der Investitionskosten kann ein so genanntes Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz NRW beantragt werden. Das Pflegewohngeld wird gewährt für Heimbewohner ab der Pflegestufe I, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor der Heimaufnahme in NRW hatten und die die Investitionskosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht bezahlen können. Anders als in der Sozialhilfe werden hierbei die Kinder des Heimbewohners nicht in Anspruch genommen.
Weitere Informationen zur Finanzierung der Heimkosten erhalten Sie natürlich in den Altenheimen der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Altenheime im Kreis Warendorf und Hamm-Heessen. Hinweisen möchten wir auch auf den Bereich Pflege-Online auf der Internetseite des Kreises Warendorf .
20 katholische Altenheime
Mit diesem Internetauftritt stellen sich die 20 katholischen Altenheime der Kreis-Arbeitsgemeinschaft Warendorf und Hamm-Heessen vor und bieten allgemeine und aktuelle Informationen aus dem Bereich der Altenhilfe.
Unter dem Dach der Caritas sind die katholischen Altenheime organisiert. Der Caritasverband für die Diözese Münster koordiniert den fachlich-pflegerischen Austausch und organisiert Fortbildungen. Gemeinsam mit den anderen Einrichtungen der Caritas bilden die Altenheime ein starkes Netzwerk innerhalb der katholischen Kirche.
Das christliche Menschenbild ist die Grundlage der Pflege und Betreuung
Die katholischen Altenheime der Diözese Münster im Kreis Warendorf und in Hamm-Heessen sind Einrichtungen, die auf das karitative Engagement von Christen vor Ort zurückgehen. Zu den unterschiedlichsten Zeiten in der Geschichte der Kirche haben sich Christen für ihre alten und kranken Mitmenschen engagiert, um für sie angemessene Hilfeleistungen und betreute Wohnformen zur Verfügung zu stellen.
Auf der Basis des christlichen Menschenbildes nehmen die Altenheime die alternden Menschen auf, um ihnen in der letzen Phase des Lebens ein Leben in Würde und größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Selbstverständlich gehört die Anbindung der Einrichtungen an die örtlichen Kirchengemeinden und die Begleitung durch die Seelsorger vor Ort dazu.
Alle Altenheime sind in einem baulich modernen Zustand, bieten gemütliche Gemeinschafträume und hauseigene Kapellen sowie vielfältige Aktivitäten durch die Sozialdienste und Begleitenden Dienste. Das Pflegepersonal ist gut ausgebildet und wird regelmäßig fortgebildet, um neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in der Alltagspraxis umzusetzen. Die Heimleitungen achten auf ein gutes Klima im Haus und unter den Bewohnern und Mitarbeitern.
Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?
Heimkosten werden über einen täglichen Pflegesatz vergütet, der sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt. In den Pflegekosten sind die Kosten für die allgemeine Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung enthalten. Die Vergütung für die Pflegekosten ist je nach dem Pflegebedarf des Pflegebedürftigen in drei Pflegeklassen eingeteilt und damit abhängig von seiner Pflegestufe. Die Einstufung des Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe basiert auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK).
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung - die so genannten Hotelkosten - werden nicht nach Pflegestufen unterschieden. Bei jedem Heimbewohner wird der gleiche Betrag zugrunde gelegt.
Investitionskosten sind die Kosten, die dem Altenheim durch die Anschaffung bzw. Miete und Instandhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Ausstattungsgegenständen entstehen. Der Investitionskostensatz wird allen Heimbewohner unabhängig von der Pflegestufe in gleicher Höhe berechnet. Für Einzelzimmer wird ein Investitionskostenzuschlag je Kalendertag erhoben.
